AGB
Untenstehend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeteilt nach Verbrauchern und geschäftlicher Kunden. Bitte berücksichtigen Sie die auf Sie zutreffenden Regelungen. Die untenstehenden Regelungen gelten für die Bauwaren Mahler GmbH und für die Mahler Bayerische Bauwaren GmbH.
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
Verkaufs- und Lieferbedingungen (Verbraucher) der Bauwaren Mahler GmbH und der Mahler Bayerische Bauwaren GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten nur gegenüber Verbrauchern i.S. des § 13 BGB und sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren schließen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien enthaltene Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder in der Angebotsunterlage eine bestimmte Annahmefrist enthalten ist.
(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
(3) Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden in Textform angenommen oder bestätigt oder die Ware oder sonstige Leistung ausgeliefert (z.B. durch Zusendung oder Aushändigung an der Kasse) oder erbracht haben.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss im Online-Shop
(1) Gegenstand und Anwendungsbereich
1.1 Die Bauwaren Mahler GmbH („MAHLER“) betreibt unter www.mahler.de einen online-shop, über den der Kunde Waren käuflich erwerben kann.
1.2 § 3 der vorliegende AGB regelt den Erwerb von Waren durch den Kunden und gilt für alle Bestellungen des Kunden im online-shop.
1.3 Das Angebot gilt für den privaten Gebrauch von Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die Waren zu Zwecken käuflich erwirbt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Die Lieferung von Waren ist nur innerhalb von Deutschland möglich.
(2) Angebote und Vertragsschluss
2.1 Die Warendarstellungen im online-shop dienen nur der Information des Kunden und sind kein bindendes Angebot von MAHLER.
2.2 Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ akzeptiert der Kunde die AGB und gibt eine Bestellung und damit ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die in seinem online-Warenkorb befindlichen Waren ab.
2.3 Nach Abgabe der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes durch MAHLER dar, sondern dient nur der Information des Kunden. MAHLER ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Kunden anzunehmen.
2.4 Der Vertrag über den Kauf einer Ware kommt erst zustande, wenn MAHLER
a) dem Kunden nach Eingang der Bestellung per E-Mail
eine Auftragsbestätigung zukommen lässt oder
b) die Ware versendet.
2.5 MAHLER speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten per E-Mail.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Vertagspartner des Kunden bei einem Kauf von Waren im online-shop wird die Bauwaren Mahler GmbH, Gögginger Str. 13a, 86159 Augsburg.
(3) Widerrufsrecht des Kunden
3.1 Dem Kunden steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bauwaren Mahler GmbH, Gögginger Str. 13a, 86159 Augsburg; Telefon 0821-5975-0; E-Mail ) mittels einer eindeutigen Erklärung(z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die retournierte Ware bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden bei Paket-Rückversand auf höchstens etwa 20,00 € geschätzt. Bei einem Rückversand auf Paletten werden die Kosten auf höchstens etwa 200,00 € je Palette geschätzt, abhängig von den anfallenden Speditionskosten und dem Lieferort.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
3.2 Das dem Kunden nach Maßgabe der Ziffer 3.1 zustehende Widerrufsrecht besteht nicht bei
a) Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind und
b) Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
3.3 Das in der unter Ziffer 3.1 enthaltenen Widerrufsbelehrung genannte Muster-Widerrufsformular ist in der Anlage Muster-Widerrufserklärung enthalten.
Widerrufsbelehrung als PDF herunterladen/drucken
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung und schließen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten. Diese werden jeweils in unseren Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns in der Rechnung angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
(3) Soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungsbeträge ab Zugang der Rechnung sofort und ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Eine Rechnung gilt nur dann als bezahlt, wenn uns der Gegenwert in voller Höhe des Rechnungsbetrages auf dem in der Rechnung genannten Konto gutgeschrieben wird.
(4) Der Kunde gerät durch eine Mahnung, spätestens aber in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu verlangen. Außerdem haben wir Anspruch auf Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.
(6) Skonti bedürfen einer individuellen Vereinbarung und werden auf den skontierfähigen Betrag gewährt. Der skontierfähige Betrag errechnet sich aus dem Nettowert der Ware abzüglich Rabatt, Fracht, sonstiger Frachtnebenkosten sowie sonstiger Nebenleistungen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung und Leistungszeit
(1) Lieferfristen oder Liefertermine werden individuell vereinbart oder von uns bei der Annahme der Bestellung angegeben.
(2) Die Einhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen setzt die Klärung aller technischen Fragen, den rechtzeitigen Eingang aller vom Kunden zu beschaffender Unterlagen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller sonstigen, auch bauseitiger Mitwirkungshandlungen des Kunden voraus. Kommt der Besteller derartigen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Lieferverzögerung zu vertreten haben.
(3) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
(4) Sollten wir eine Lieferfrist oder einen Liefertermin nicht einhalten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.
§ 7 Versendung und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.
(2) Haben wir uns zur Versendung der Ware verpflichtet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit ihrer Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt haben. Dies gilt auch für Lieferungen, bei denen wir zusätzlich zur Versendung die Montage, Aufstellung oder sonstige Leistungspflichten übernehmen.
(3) Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Unsere Schadensersatzhaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund (Verzug, Sach- und Rechtsmängel oder sonstige Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für unsere Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Währen des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich der Eigentumsvorbehalt an der neuen Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wir nehmen hiermit die Eigentumsübertragung an. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sachen des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für uns verwahrt.
(5) Zur Sicherung unserer Forderungen gegen Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch Verbindung der Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil mit einem Grundstück des Kunden verbunden, tritt der Käufer schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen auch diese Abtretung schon jetzt an.
(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
(Stand: 08.2023)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
I. Allgemeine Lieferbedingungen für Unternehmer
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Lieferbedingungen von Mahler (Verkäufer) gelten nur gegenüber Unternehmern iSd § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Angebote/Vertragsabschluss/Lieferung
1a. Unsere Angebote sind freibleibend.
1b. Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr; Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Gefahr sowie die Kosten.
1c. Bezüglich der im Onlineshop für unsere Profikunden präsentierten Produkte und Leistungen kann der Kunde durch Absenden einer Bestellung ein verbindliches Angebot abgeben. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken des Buttons „AGB akzeptieren“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufnimmt. Der Kunde erhält per E-Mail eine automatische Bestelleingangsbestätigung, in welcher die Bestelldaten nochmals aufgeführt sind und die der Kunde abspeichern und ausdrucken kann. Die Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot wird erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Warenlieferung.
2.a. Bei Lieferungen frei Baustelle/frei Lager ist die Anlieferung ohne Abladen, bei Lieferungen mit schwerem Lastzug eine befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
2.b. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah-und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.
3. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung an ihn oder an einen von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Sachmängel oder solcher Sachmängel, die bei unverzüglicher sorgfältiger Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn er den Mangel nicht binnen einer Frist von sieben Werktagen nach der Ablieferung in Textform gegenüber dem Verkäufer anzeigt. Hinsichtlich anderer Sachmängel gilt die Ware als vom Käufer genehmigt, wenn er den Mangel nicht binnen einer Frist von zwei Werktagen nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigte, in Textform gegenüber dem Verkäufer anzeigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Einem Sachmangel im Sinne der vorstehenden Bestimmungen steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Ware oder eine zu geringe Warenmenge liefert.
Preise/Zahlungsbedingungen
4.a. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge ab Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen, spätestens bei Lieferung ohne jeden Abzug fällig.
4.b. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen (insbesondere der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten) kommt. Dies werden wir auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Rücktritts-, bei Dauerschuldverhältnissen ein Kündigungsrecht zu.
5. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Übrigen gelten für den Eigentumsvorbehalt die Regelungen unter Ziffer II. (Eigentumsvorbehalte im unternehmerischen Geschäftsverkehr).
Rechte des Käufers bei Mängeln der Ware
6. Für die Rechte des Käufers bei Sachmängeln iSd § 434 BGB (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In jedem Fall unberührt bleiben die Sondervorschriften für den Rückgriff des Unternehmers innerhalb einer Lieferkette bei Endlieferungen an Verbraucher (§§ 478, 479 BGB).
7. Die Rechte des Käufers bei Sachmängeln setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach Ziffer 3. nachgekommen ist.
8. Ist die Lieferung eines gebrauchten Gegenstandes vereinbart, sind sämtliche Mängelansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Schadensersatzansprüche in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässig begangener Pflichtverletzungen. Die Haftungsvorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
9. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Gleiches gilt, wenn der Käufer oder ein Dritter die Ware unsachgemäß oder ohne unsere Zustimmung oder entgegen unseren Anweisungen repariert oder verändert. In jedem Fall hat der Käufer die durch vorstehende Maßnahmen entstehenden Mehrkosten einer Mängelbeseitigung zu tragen.
Haftungsbegrenzung/Lieferverzögerung
10. Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz, auch wenn sie auf dem Verkauf neu hergestellter, aber mangelhafter Waren, oder auf einer Lieferverzögerung beruht, ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern eingeschränkt.
11. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung für das Handeln gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch für einfache Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12. Höhere Gewalt, Streiks, ungünstige Witterungsverhältnisse, nicht recht zeitige Selbstbelieferung sowie sonstige Ereignisse, die zur Lieferverzögerung führen, ohne dass wir dies zu vertreten haben, verlängern eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Wir werden den Käufer von diesen Umständen und der voraussichtlichen Lieferverzögerung informieren. Soweit aufgrund der vorgenannten Umstände die Lieferung oder Teillieferung unmöglich wird, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir in diesem Fall unverzüglich erstatten.
13. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
14. Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffungsgarantie oder bei vorsätzlichem grobem Verschulden des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für den Rückgriff des Unternehmers innerhalb einer Lieferkette bei Endlieferungen an Verbraucher (§§ 478, 479 BGB) bleiben in jedem Fall unberührt.
15. Verpackungsmaterial kann an den Verkäufer zurückgegeben werden. Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen. Für Mehrwegpaletten, die in tauschfähigem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich einer vereinbarten Benutzungsgebühr gut.
16. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Auch unter diesen Voraussetzungen ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Dabei wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.
17. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist Augsburg. Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
18. Die personenbezogenen Daten des Käufers werden von uns entsprechend den Datenschutzgesetzen und Telemediengesetzen verarbeitet und genutzt.
II. Eigenturmsvorbehalte im unternehmerischen Geschäftsverkehr
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits bestehenden Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Kaufpreisnebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zum Vertragsrücktritt und Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt
2. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird, die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Verkäufer nimmt die Eigentumsübertragung an. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 38 % (Berechnung siehe Ziffer 10). der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die wederveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. II Ziff. 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt‘, die Vorausabtretung gemäß II Ziff. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.
4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek ab: der Verkäufer nimmt die Abtretung an. II Ziff. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
5. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. II Ziff. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
6. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von II Ziff. 3, 4 und 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
7. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß II Ziff. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen, der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen
8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in de abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
9. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung (§ 305 I Ziff.1 InsO) erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen: bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
10. Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen aus Liefergeschäften um mehr als 38 % (10 % Wertabschlag wegen möglichem Mindererlös, 4 % § 171 I InsO, 5 % § 171 II InsO und Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe – derzeit 19 %-), so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Käufers verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.
III. Information zur Online-Streitbeilegung sowie zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren
Die EU-Kommission stellt unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus einem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir jedoch nichtverpflichtet und können Ihnen eine Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
(Stand: 08.2023)